Aktuell sind Trauerfeiern unter Einhaltung der Hygienekonzepte der jeweiligen Friedhofsträger weiterhin erlaubt.
In den Trauerhallen ist jeweils nur noch eine begrenzte Anzahl an Stühlen vorhanden - diese bleiben den Trauergästen vorbehalten, die uns von der Trauerfamilie vorab gemeldet werden. D.h. wir resvieren die Stühle mit entsprechenden Platzkarten. Es können nur jeweils die Personen direkt nebeneinander sitzen, die einem Hausstand angehören.
Gem. § 1a Abs. 2 letzter Satz CoKoBeV, auch während der Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen (§ 1 Abs. 2a CoKoBeV) - in geschlossenen Räumen - medizinische Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken des Standards FFP2, KN95 oder N95) als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sind.
Im Freien, also auf dem Friedhofsgelände, gibt es keine Beschränkung der Teilnehmerzahl für die Friedhofbesucher.
Es wird aber gebeten für sich selbst zu überlegen, ob eine Teilnahme an der Trauerfeier zwingend nötig ist oder es auch möglich ist der Familie durch geschriebene Zeilen oder einen Blumengruß zur Trauerfeier die Anteilnahme zum Ausdruck zu bringen. Jede größere Zusammenkunft von Menschen birgt weiterhin ein Risiko, besonders für ältere Menschen.
Es gilt auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (genügt einfache Ausführung) und es sind die Abstandsregeln einzuhalten.
Keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
An Stelle der üblichen Kondolenzliste werden im Kondolenzkasten die Trauerkarten gesammelt und es muss von jedem Friedhofsbesucher die vollständige Adresse mit Telefonnummer hinterlegt werden.
Das kann auf den vorgefertigten Karten am Kondolenzpult erfolgen oder könnte auch in Form einer Visitenkarte oder eines Zettels der zuhause vorbereitet und dort eingeworfen wird geschehen.
Auf unserer Startseite finden Sie rechts unten an der Stelle die normalerweise die aktuellen Trauerfälle veröffentlicht eine Coronakarte (Traueranzeige) zum Ausdruck!
Der Bestatter wird im Anschluss an die Trauerfeier eine Besucherliste aus allen Teilnehmerkarten erstellen die 4 Wochen verwahrt wird und im Falle einer Coronainfektion eines Trauergastes an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden muss.
Die Trauerfamilie erhält die Liste nur als Namensliste (ohne komplette Anschrift, ohne Telefonnummer) - als Ersatz für eine reguläre Kondolenzliste.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!