Ratgeber

Ratgeber

Als professionelles Bestattungsunternehmen stehen wir Ihnen nicht nur im Trauerfall beratend zur Seite, auch im Vorfeld werden wir gerne für Sie tätig. Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, sich über wichtige Themen umfassend zu informieren. Bleiben danach noch Fragen offen, sind wir gerne persönlich für Sie da.

Wählen Sie ein Thema:

Vorsorgecheckliste

Lesen Sie hierzu unser Kapitel „Bestattungsvorsorge

Die letzten Wünsche festlegen

Vorsorgebroschüre

Lesen Sie hierzu unser Kapitel „Bestattungsvorsorge“. Dieses umfangreiche Thema besprechen wir gerne anhand unseres Vorsorgeordners mit Ihnen persönlich. Erste Informationen erhalten Sie auch unter:

BMJV | Betreuungsrecht

Bestatter.de | Häufig gestellte Fragen zur Bestattungsvorsorge

Patientenverfügung

Selbstbestimmung ist ein hohes Gut: Wer möchte darauf verzichten, für sich selbst Entscheidungen zu treffen? Häufig aber tritt eine Situation ein, in der Menschen dazu nicht mehr in der Lage sind, etwa aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls. Für solche Situationen sorgt eine Patientenverfügung vor. Sie regelt klar, welche Maßnahmen Ärzte ergreifen sollen, um einen Patienten zu therapieren oder am Leben zu erhalten. Auf diese Art werden auch Angehörigen schwere und häufig schmerzliche Entscheidungen erspart!

Hand in Hand mit einer Patientenverfügung geht eine Vorsorgevollmacht. In ihr wird festgehalten, welche Vertrauensperson anstelle eines Patienten für ihn Entscheidungen treffen soll. 

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie zu den Themen „Testament“ und „Patientenverfügung“ erste Informationen: www.bmjv.de.

 

 

Erbrecht

Die Frage nach der Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch klar geregelt: Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch bzw. treten auch für die Verbindlichkeiten eines Verstorbenen ein. Zu diesen Erben erster Ordnung zählen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran folgen Erben zweiter Ordnung, also Neffen, Nichten, aber auch Geschwister oder Eltern.

BMJV | Erbrecht

Infoflyer Erben und Vererben als pdf

 

Testament

Es ist kein Privileg der Superreichen: Ein Testament oder Erbvertrag, der z.B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sog. Vermächtnisses enthalten kann, regelt allgemein den Nachlass, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreichend ist. Oder wenn für einzelne Teile des Nachlasses gesonderte Regelungen getroffen werden sollen.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Name, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

BMJV | Erbrecht

Organspende

Es ist ein schöner Gedanke, einem Menschen in Not zu helfen. Besonders einem Schwerkranken, dessen Überleben von einer Transplantation abhängt. Möglich wird diese Chance durch die vielen freiwilligen Organspender. Aber viele Menschen wissen nicht, dass ein Organspenderausweis sich genau nach eigenen Wünschen definieren lässt. So können einzelne Organe oder Gewebe von einer möglichen Spende ausgeschlossen werden – und falls sich die persönliche Einstellung ändert, kann der gesamte Ausweis zurückgezogen werden. Weitere Informationen und den Organspenderausweis als Download finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

Organspende-Info.de

Notfallvorsorge

„Wer klug ist, sorgt vor“: Sammeln Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Familie, aber auch für Ärzte und Rettungskräfte. Das hessische Sozialministerium sowie die Landesseniorenvertretung Hessen e. V. halten hier viele Informationen für Sie bereit:

Notfallmappe und Kontakte im Notfall als pdf

Kinder und der Tod

Jeden Tag entdecken Kinder neue und aufregende Dinge in ihrer Welt. Und auf einmal auch etwas Erschreckendes, das so ganz anders ist. Wenn sie das erste Mal mit dem Tod in Berührung kommen, sind kleine Menschen nicht nur einfach traurig, sondern vollkommen überfordert. Dass Oma oder Opa nun wirklich niemals wieder zurückkommen werden, ist für sie nicht zu verstehen.

Kindertrauer lässt sich mit Geschichten lindern, die das Thema Tod sensibel und ehrlich darlegen. Lesen Sie gemeinsam, denn auch Erwachsene können durch ihre Kinder Trost empfangen! Gerne können Sie unserer Trauerbibliothek Bücher entleihen, die für Sie und Ihre Kinder diese Zeit etwas erleichtert.

Richtig kondolieren

Wenn Freunde, Bekannte oder Kollegen den Tod eines Angehörigen verkraften müssen, sprechen wir ihnen unser Mitgefühl aus. Falls persönliches Kondolieren nicht möglich oder erwünscht ist, bleibt nur der Weg zu Stift und Papier. Denn nach Möglichkeit sollte ein Kondolenzbrief handschriftlich verfasst sein!

Die richtigen Worte zu finden, fällt nicht jedem leicht. Einige Anregungen finden Sie im Folgenden:

Anrede

Freunde und Bekannte:

- Liebe Martina, lieber Karl,

Vorgesetzte und Kollegen:

- Sehr geehrte Frau Doktor Wagner,

- Sehr geehrter Herr Schnittgen,

 

Ein guter Beginn

Freunde und Bekannte:

- Ich kann noch nicht fassen/Wir können noch nicht fassen, dass Dein Bruder einen tödlichen Unfall hatte/uns für immer verlassen hat.

- Wir sind sehr traurig, dass Inge nicht mehr unter uns ist.

- Mit Bestürzung habe ich vom tragischen Tod Deiner Tochter erfahren.

Vorgesetzte und Kollegen:

- Zum Tode Ihres Mannes sprechen wir Ihnen unser tiefes Mitgefühl aus.

- Mit großem Bedauern haben wir heute vom Tode Ihrer Mutter erfahren.

- Zum schweren Verlust durch den Tod Ihrer Frau spreche ich Ihnen mein herzliches Beileid aus.

- Wir teilen mit Ihnen den schmerzlichen Verlust, den Sie durch den Tod von … erleiden müssen.

Wertschätzung der/des Verstorbenen

Wenn Sie die verstorbene Person gut oder sehr gut gekannt haben, fallen Ihnen sicher spontan Eigenschaften oder Erlebnisse ein, die Sie besonders geschätzt haben und die Ihnen unvergesslich bleiben werden.

- Sie war meine beste Freundin, ich werde sie nicht vergessen.

- Wir hatten ihn sehr gerne, die Lücke, die er hinterlässt, wird nur schwer zu schließen sein.

Wenn Sie ein Kondolenzschreiben für einen Kollegen oder Vorgesetzten formulieren, könnten Sie das etwa so tun:

- In all den Jahren unserer Zusammenarbeit haben wir seine faire, herzliche Art und

vor allem seine fachliche Kompetenz geschätzt.

- Wir können wohl kaum ermessen, welchen Verlust sein Tod für Ihr Unternehmen darstellt.

- Viele Menschen werden sich dankbar und liebevoll an sie erinnern.

- Alle, die sie kennen durften, haben ihre ganz besondere Ausstrahlung und Hilfsbereitschaft geschätzt.

Der gute Schluss

Was wünschen Sie Ihren Freunden jetzt? Einhalt, Ruhe, Zeit zur Verarbeitung der Trauer?

Möchten Sie ein Hilfsangebot formulieren? Auch dies passt sehr gut an den Schluss.

- Sei umarmt.

- Mit stillem Gruß

- In tiefer Trauer und innigem Mitgefühl

- Ich bin sehr traurig und in Gedanken bei Euch.

Stehen Sie dem Trauerhaus nicht ganz so nahe, formulieren Sie den Schluss etwas distanzierter:

- Wir fühlen und trauern mit Ihnen.

- Ich wünsche Ihnen all die Kraft, die Sie jetzt brauchen, um das Leben allein zu meistern.

- Ich kann nur ahnen, wie groß Ihr Schmerz und wie tief Ihre Trauer ist.