
Verfügungen
An alles gedacht
Mit den nachfolgenden Verfügungen bleiben Sie im Krankheits- und im Todesfall selbstbestimmt und entlasten Ihre Lieben. Informationen und Downloads finden Sie hierzu im Internet. Eine persönliche Beratung durch den Arzt oder den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens kann hier hilfreich sein.

Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Verfügung, in der eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls durchgeführt oder unterlassen werden sollen, falls sie nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber eine oder mehrere andere Personen (Bevollmächtigte) bestimmen, im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit rechtliche und persönliche Angelegenheiten in seinem Sinne zu regeln.

Organspende
Organspende bedeutet, dass eine Person nach ihrem Tod eigene Organe, wie z. B. das Herz, die Leber oder die Niere, zur Transplantation freigibt, um erkrankten Menschen zu helfen. Möglich ist es, nur bestimmte Organe oder Gewebe zu benennen und zu spenden. Ein Organspendeausweis dokumentiert, ob und inwieweit Sie als Spender zur Verfügung stehen. Alternativ gibt es die Option, sich online zu registrieren.